Vor Therapiebeginn
Vor der Therapie benötigen Sie einen Verordnungsschein vom Arzt oder eine Verrechnung mit der Krankenkasse.
Diesen können Sie vor Therapiebeginn chefärztlich bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen.
Rückerstattung
Ich arbeite eigenverantwortlich auf Anordnung des Arztes, die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarztsystem. Die bereits bezahlte Rechnung reichen Sie im Nachhinein bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie bekommen den Krankenkassentarif rückerstattet.
AGB
Therapeutic training
2009 | Muscle Balance |
2008 | Knee Rehab |
Shoulder Rehab | |
2007 | Stabilisation of lumbar and cervical spine |
2004 | Nordic Walking Guide and instructor |
2003 | Therapeutic climbing |
4. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung
Als Ihr Physiotherapeut verstehe ich meine Tätigkeit als Begleiter auf Ihrem persönlichen Weg. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setze mein gesamtes Wissen und alle meine Fähigkeiten zu Ihrem Vorteil ein. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand, eventuelle Medikamenteneinnahmen und bisher mit Ihren Beschwerden in Zusammenhang stehende Behandlungen und Untersuchungen Auskunft geben. Weiters ist es unerlässlich, dass Sie die von mir aufgetragenen Übungen und Handlungen durchführen bzw. unterlassen.
5. Kosten der Therapie
Mein Honorar richtet sich nach der Behandlungsdauer. Dauer der Behandlung 30 Minuten = € 80; Dauer der Behandlung 45 Minuten = € 100. Sie erhalten nach Beendigung der Behandlung eine Rechnung. Sie müssen im Anschluss an jede Therapieeinheit bar oder mit Bankomatkarte bezahlen. Ihre Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenversicherung zur teilweisen Kostenrückerstattung einreichen. Notwendige Unterlagen dazu sind: ärztliche Verordnung, chefärztliche Bewilligung, Original-Rechnung. Die genaue Höhe der Rückerstattung können Sie bei Ihrer Krankenversicherung (Abteilung chefärztlicher Dienst) erfragen. Präventivbehandlungen sowie andere die Therapie unterstützende Maßnahmen können nicht mit Ihrer Krankenkasse verrechnet werden.
6. Nichtwahrnehmen eines vereinbarten Termins durch den Patienten
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie diesen Termin unverzüglich, spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gewesen wären, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
7. Beendigung der Betreuung
Die Behandlung kann jederzeit im Einvernehmen beendet werden. Weiters definiert der Umfang der ärztlichen Verordnung den berufsrechtlich zulässigen Umfang.
8. Wertgegenstände
Für nicht ordnungsgemäß verwahrte Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wien.
10. Gültigkeit dieser Vereinbarung
Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem bei mir verbleibenden Befundbogen, diese Vereinbarung gelesen und vollinhaltlich verstanden zu haben.